Kauf, Bau & Miete
Wohnfläche berechnen lassen: Exakte Quadratmeter nach Wohnflächenverordnung
Ob Miete, Nebenkostenabrechnung oder Kaufpreis: Fast alles hängt an der Wohnfläche, und die Angabe im Exposé oder Mietvertrag stimmt erstaunlich oft nicht. Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses nach der Wohnflächenverordnung, digital anhand Ihrer Grundrisse, Maße und Fotos. Sie erhalten eine nachvollziehbare Berechnung Raum für Raum.
- 399 € Festpreis inkl. USt.
- Komplett digital – ohne Ortstermin
- Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
- Gutachten als PDF in ca. 5 Werktagen
Ihre Vorteile
Korrekt nach WoFlV
Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Abstellräume werden genau so angerechnet, wie es die Wohnflächenverordnung vorsieht. Typische Fehler aus Bauträger- oder Maklerangaben werden dabei sichtbar.
Raum für Raum nachvollziehbar
Jede Fläche ist einzeln ausgewiesen, mit Maßen, Anrechnungsfaktor und Ergebnis. So können Mieter, Vermieter oder Käufer jede Zahl selbst nachprüfen.
Digital, ohne Ortstermin
399 € inklusive 19 % USt., Ergebnis in 5 Werktagen. Ein Aufmaß vor Ort ist optional nach Absprache möglich, wenn keine verlässlichen Pläne vorliegen.
Wann Sie es brauchen
Wohnflächenberechnung: typische Anlässe
Zweifel an der Fläche im Mietvertrag
Die Wohnung wirkt kleiner als angegeben. Mit einer korrekten Berechnung wissen Sie, ob Miete und Nebenkosten auf einer zu hohen Fläche beruhen.
Neuvermietung oder Mieterhöhung
Als Vermieter brauchen Sie eine belastbare Fläche für Mietvertrag, Mieterhöhung und die Umlage der Betriebskosten.
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Der Quadratmeterpreis bestimmt den Wert. Eine geprüfte Wohnfläche schützt vor Fehlkalkulation und schafft Klarheit im Exposé oder in der Verhandlung.
Dachgeschosswohnung mit Schrägen
Bei Dachschrägen entstehen die größten Abweichungen. Die Berechnung trennt Flächen unter einem Meter, zwischen einem und zwei Metern und darüber.
Nach Umbau oder Ausbau
Nach Dachausbau, Wintergarten oder Grundrissänderung stimmt die alte Flächenangabe nicht mehr und muss neu berechnet werden.
Im Festpreis enthalten
Leistungsumfang
- Wohnflächenberechnung durch unabhängigen Sachverständigen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Digitale Auswertung Ihrer Grundrisse, Maße und Fotos
- Raumweise Aufstellung mit Grundfläche, Anrechnungsfaktor und Ergebnis
- Korrekte Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen, Loggien, Terrassen und Wintergärten
- Abgrenzung nicht anrechenbarer Flächen wie Keller, Heizungsraum und Garage
- Vergleich mit der bisher angegebenen Wohnfläche und Ausweis der Abweichung
- Aufmaß vor Ort optional nach Absprache, falls keine verlässlichen Pläne vorliegen
- Ergänzende Erläuterungen bei Rückfragen ohne Aufpreis
Das erhalten Sie
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung als PDF mit raumweiser Tabelle, Anrechnungsfaktoren, Gesamtwohnfläche und Abweichung zur bisherigen Angabe, ergänzt um eine kurze Erläuterung der angewandten WoFlV-Regeln.
So läuft es ab
- 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
- 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
- 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
- 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.
Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet?
Die Wohnflächenverordnung zählt die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Gemessen werden die lichten Maße ab Vorderkante der Wandbekleidung; Schornsteine, größere Pfeiler und Treppen mit mehr als drei Steigungen werden abgezogen.
Entscheidend ist die lichte Höhe: Flächen mit mindestens zwei Metern Höhe zählen voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte angerechnet. Unbeheizte Wintergärten zählen zur Hälfte.
Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage gehören nicht zur Wohnfläche. Genau an diesen Stellen entstehen in der Praxis die meisten Fehler.
Wohnfläche falsch im Mietvertrag: Welche Folgen hat das?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche deutlich von der vereinbarten ab, kann das für Mieter und Vermieter finanzielle Folgen haben. Nach gefestigter Rechtsprechung gilt eine Abweichung von mehr als zehn Prozent nach unten als Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung nach § 536 BGB rechtfertigen kann.
Auch unterhalb dieser Schwelle wirkt sich die Fläche aus: Betriebskosten werden häufig nach Quadratmetern umgelegt, und bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB zählt die tatsächliche Wohnfläche.
Bevor Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren, brauchen Sie deshalb eine verlässliche Zahl. Die Berechnung liefert die technische Grundlage; die rechtliche Bewertung Ihres Falls übernimmt eine Rechtsberatung oder Ihr Mieter- bzw. Eigentümerverein.
Wohnfläche oder Nutzfläche: Was brauche ich?
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser ist die Wohnflächenverordnung der Maßstab, insbesondere bei Mietverträgen. Die DIN 277 dient dagegen der Ermittlung von Brutto-Grundfläche und Nutzungsflächen von Gebäuden und wird vor allem bei Gewerbeflächen, Büros und in der Baukostenplanung verwendet.
Beide Verfahren führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil die DIN 277 zum Beispiel Flächen unter Dachschrägen nicht kürzt. Werden die Methoden vermischt, entstehen schnell Abweichungen von mehreren Quadratmetern.
Vermieten Sie Büro- oder Ladenflächen, ist die Nutzflächenberechnung die passende Wahl. Für Wohnraum, Eigentumswohnungen und Häuser bestellen Sie die Wohnflächenberechnung. Geben Sie bei gemischt genutzten Gebäuden an, welche Einheiten wie genutzt werden.
Preisvergleich
Architekten und Vermessungsbüros berechnen eine Wohnflächenberechnung je nach Größe und Aufmaßaufwand häufig mit 300 bis 800 €, mit Aufmaß vor Ort auch darüber.
Bei Kallang: 399 € Festpreis inkl. USt..
Rechtsgrundlage
Die Berechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die DIN 277 wird nur zur Abgrenzung herangezogen und ist für Wohnraummietverhältnisse in der Regel nicht maßgeblich, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Vorbereitung
Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen
Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.
- Bemaßte GrundrisseGrundrisse aller Geschosse mit Maßangaben, aus Bauakte, Teilungserklärung oder Exposé.
- GebäudeschnittWichtig bei Dachschrägen: Schnitt mit Raumhöhen und Kniestockhöhe.
- Bisherige FlächenangabeMietvertrag, Exposé, Kaufvertrag oder alte Wohnflächenberechnung mit der angegebenen Fläche.
- Eigene MessungenSkizze oder Liste mit selbst gemessenen Raummaßen und Höhen, falls vorhanden.
Wohnflächenberechnung beauftragen
399 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.
Wohnflächenberechnung sichern und Fläche belegenHäufige Fragen
Wohnflächenberechnung: Fragen und Antworten
Was kostet die Wohnflächenberechnung?
Die Wohnflächenberechnung kostet 399 € zum Festpreis inklusive 19 % USt. Sie erfolgt digital anhand Ihrer Grundrisse, Maße und Fotos, deshalb fallen keine Anfahrtskosten an. Ist ein Aufmaß vor Ort nötig, weil keine brauchbaren Pläne existieren, sprechen wir Aufwand und Preis vorher mit Ihnen ab.
Wie lange dauert die Berechnung?
Sie erhalten die fertige Wohnflächenberechnung innerhalb von 5 Werktagen, nachdem Grundrisse und Angaben vollständig vorliegen. Fehlen einzelne Maße, meldet sich der Sachverständige gezielt, damit Sie nur die wirklich nötigen Werte nachmessen müssen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ideal sind bemaßte Grundrisse aller Geschosse, bei Dachgeschossen zusätzlich ein Schnitt mit Höhenangaben. Hilfreich sind die bisherige Flächenangabe aus Mietvertrag oder Exposé und Fotos der Räume. Nach der Bestellung laden Sie alles in Ihrem persönlichen Onlinebereich hoch.
Kann ich die Wohnfläche selbst nachmessen?
Ja, Sie können fehlende Maße mit einem Laser-Entfernungsmesser selbst ermitteln. Bei Dachschrägen notieren Sie die Höhe an der Wand und den Abstand bis zur Ein-Meter- und Zwei-Meter-Linie. Der Sachverständige prüft Ihre Maße auf Plausibilität und weist auf Unstimmigkeiten hin.
Akzeptieren Vermieter oder Mieter die Berechnung?
Die Berechnung ist raumweise nachvollziehbar und folgt der Wohnflächenverordnung. Damit ist sie eine sachliche Grundlage für Gespräche zwischen Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer. Im Streitfall kann sie als Privatgutachten vorgelegt werden; ein Gericht kann dennoch einen eigenen Sachverständigen bestellen.
Wer zahlt die Wohnflächenberechnung?
Die Kosten trägt zunächst, wer die Berechnung beauftragt. Stellt sich eine erhebliche Abweichung zulasten des Mieters heraus, kann eine Erstattung im Rahmen der Ansprüche gegen den Vermieter in Betracht kommen. Vermieter können die Kosten bei vermieteten Objekten in der Regel als Werbungskosten absetzen. Klären Sie Einzelheiten mit Rechts- oder Steuerberatung.
Passende Gutachten
- NutzflächenberechnungNach DIN 277 – für Gewerbemiete, Kauf und Bewertung.399 €
- MietpreisgutachtenMieterhöhung nach § 558 BGB begründen oder prüfen.790 €
- MietmängelgutachtenMangel belegen, Mietminderung richtig bemessen.990 €
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