Energie & Sanierung

Bedarfsausweis für Wohngebäude: Energiebedarf berechnen lassen – digital und GEG-konform

Für viele Ein- und Zweifamilienhäuser mit Baujahr vor 1977 reicht der Verbrauchsausweis nicht – dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ein Ausstellungsberechtigter nach § 88 GEG berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Sie liefern Angaben, Pläne und Fotos online, ein Ortstermin ist nicht nötig. Das Ergebnis ist ein registrierter Energieausweis mit Effizienzklasse und konkreten Modernisierungsempfehlungen.

  • 349 € Festpreis inkl. USt.
  • Komplett digital – ohne Ortstermin
  • Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
  • Gutachten als PDF in ca. 5 Werktagen

Ihre Vorteile

Unabhängig vom Nutzerverhalten

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik. Leerstand oder sparsame Bewohner verfälschen das Ergebnis nicht, Käufer erhalten einen vergleichbaren Kennwert.

Berechnet nach DIN V 18599

Endenergie- und Primärenergiebedarf, Treibhausgasemissionen und Effizienzklasse werden normgerecht ermittelt. Die Datenaufnahme durch den Eigentümer ist zulässig und wird vom Aussteller geprüft.

Grundlage für die Sanierung

Weil jedes Bauteil einzeln bewertet wird, zeigen die Modernisierungsempfehlungen, wo Ihr Haus am meisten Energie verliert. Das hilft bei Kaufpreisgesprächen und bei der Planung von Maßnahmen.

Wann Sie es brauchen

Energieausweis (Bedarfsausweis): typische Anlässe

Altbau vor 1977 verkaufen

Ihr Haus hat weniger als fünf Wohnungen, der Bauantrag lag vor dem 1. November 1977 und es wurde nicht gedämmt: Dann ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Keine Verbrauchsdaten vorhanden

Nach Erbschaft, langem Leerstand oder fehlenden Abrechnungen gibt es keine drei Verbrauchsjahre. Der Bedarfsausweis wird allein aus den Gebäudedaten berechnet.

Vermietung eines Einfamilienhauses

Auch bei der Vermietung eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses gilt die Bedarfsausweis-Pflicht. Mieter sehen den Energiebedarf schon in der Anzeige.

Nach einer Modernisierung

Neue Fenster, gedämmtes Dach oder eine neue Heizung verbessern die Effizienzklasse. Ein neuer Bedarfsausweis macht diese Verbesserungen für Käufer und Mieter sichtbar.

Gemischt genutztes Wohngebäude

Wohnhaus mit kleiner Praxis oder Laden im Erdgeschoss: Wir erfassen den Wohnteil als Gebäudeteil und weisen die Gebäudenutzfläche korrekt aus.

Im Festpreis enthalten

Leistungsumfang

  • Energiebedarfsausweis für Wohngebäude nach §§ 79 ff. GEG
  • Berechnung nach DIN V 18599 mit Vereinfachungen nach § 50 Abs. 4 GEG
  • Ausstellung durch einen Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG
  • Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben, Pläne und Fotos
  • End- und Primärenergiebedarf, Treibhausgasemissionen und Effizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen zu Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Kostenlose Korrektur bei Rückfragen, Auslieferung als PDF

Das erhalten Sie

Sie erhalten einen beim DIBt registrierten Energiebedarfsausweis für Wohngebäude als PDF, zehn Jahre gültig, mit Effizienzklasse, Kennwerten und Modernisierungsempfehlungen. Die Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeige sind übersichtlich zusammengefasst.

So läuft es ab

  1. 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
  2. 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
  3. 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
  4. 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz lässt Eigentümern meist die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Eine wichtige Ausnahme betrifft Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Erreichen sie nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977, ist bei Verkauf und Vermietung ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Das betrifft einen großen Teil der älteren Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser. Wurde das Haus später umfassend gedämmt, kann der Verbrauchsausweis wieder zulässig sein; das muss sich aber belegen lassen.

Auch für Neubauten und wenn keine Verbrauchsdaten aus drei zusammenhängenden Jahren vorliegen, ist der Bedarfsausweis der richtige Weg. Er gilt wie jeder Energieausweis zehn Jahre.

Bedarfsausweis ohne Ortstermin – geht das?

Ja. Das GEG erlaubt, dass der Eigentümer die Gebäudedaten bereitstellt. Im Energieausweis wird dann vermerkt, dass die Datenerhebung durch den Eigentümer erfolgt ist. Der Aussteller muss die Angaben sorgfältig auf Plausibilität prüfen und darf keine offensichtlich unrichtigen Daten übernehmen.

Damit die Berechnung stimmt, braucht er ein realistisches Bild der Gebäudehülle: Aufbau und Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Außenwänden und Kellerdecke beziehungsweise Bodenplatte, dazu Art und Alter der Fenster. Hinzu kommen Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls erneuerbare Energien.

Grundrisse, Fotos aller Fassaden und Typenschilder machen die Prüfung schnell und sicher. Fehlen Detailangaben, verwendet die Norm typische Werte für das Baualter, die das Ergebnis eher ungünstiger ausfallen lassen.

Was kostet ein Bedarfsausweis und was steht drin?

Der Bedarfsausweis ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis, weil jedes Bauteil und die gesamte Anlagentechnik berechnet werden. Bei Kallang zahlen Sie dafür einen Festpreis von 349 € inklusive 19 % USt. und Registriernummer.

Auf Seite 1 stehen die Gebäudedaten wie Baujahr, Wärmeerzeuger, Energieträger, Lüftung und Anlass der Ausstellung. Seite 2 zeigt Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a), die Treibhausgasemissionen und die Effizienzklasse von A+ bis H. Der Endenergiebedarf ist die Pflichtangabe für Immobilienanzeigen nach § 87 GEG.

Auf Seite 4 folgen Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung, etwa Dämmung der obersten Geschossdecke oder Heizungstausch. Sie ersetzen keine Energieberatung, geben aber eine erste Richtung.

Preisvergleich

Online-Bedarfsausweise für Wohngebäude liegen am Markt meist zwischen 250 und 500 €. Mit Ortstermin durch einen lokalen Energieberater sind häufig 400 bis 1.000 € üblich, abhängig von Gebäudegröße und Aufwand.

Bei Kallang: 349 € Festpreis inkl. USt..

Rechtsgrundlage

Grundlage sind die §§ 79 ff. GEG; die Pflicht zur Vorlage bei Verkauf und Vermietung regelt § 80 GEG, die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen § 87 GEG. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 durch einen Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG; Verstöße können nach § 108 GEG mit Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen

Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.

  • Grundrisse und SchnitteBauzeichnungen aller Geschosse, gern mit Maßen; ersatzweise Grundrisse aus dem Exposé oder eine Handskizze mit Außenmaßen.
  • BaubeschreibungOriginal-Baubeschreibung oder Bauantrag mit Angaben zu Wandaufbau, Dach und Decken.
  • Nachweise zu ModernisierungenRechnungen oder Angebote zu Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung mit Dämmstärken und Jahr.
  • Typenschild der HeizungFoto vom Typenschild des Wärmeerzeugers und, falls vorhanden, des Warmwasserspeichers.
  • SchornsteinfegerprotokollFeuerstättenbescheid oder Messprotokoll mit Kesselart und Baujahr.
  • Alter EnergieausweisFalls vorhanden – hilft beim Abgleich der Flächen und Bauteile.

Energieausweis (Bedarfsausweis) beauftragen

349 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.

Bedarfsausweis sichern und Pflicht sicher erfüllen

Häufige Fragen

Energieausweis (Bedarfsausweis): Fragen und Antworten

Was kostet der Bedarfsausweis bei Kallang?

Der Bedarfsausweis kostet 349 € zum Festpreis inklusive 19 % USt. Enthalten sind die Berechnung nach DIN V 18599, die Prüfung Ihrer Angaben, die Registriernummer beim DIBt, Modernisierungsempfehlungen und die kostenlose Korrektur bei Rückfragen. Anfahrtskosten entstehen nicht, weil der Ausweis digital erstellt wird.

Wie lange dauert die Erstellung?

Liegen alle Angaben, Pläne und Fotos vollständig im persönlichen Onlinebereich vor, erhalten Sie den Bedarfsausweis innerhalb von 5 Werktagen als PDF. Hat der Aussteller eine Rückfrage, meldet er sich direkt, damit die Berechnung nicht ins Stocken gerät.

Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?

Wichtig sind Grundrisse oder Schnitte, Fotos aller Fassaden, Angaben zur Dämmung von Dach, Außenwand und Kellerdecke, Art und Alter der Fenster sowie Typenschild und Baujahr der Heizung. Nach der Bestellung tragen Sie alles online ein. Ein Termin vor Ort ist nicht erforderlich.

Brauche ich wirklich einen Bedarfsausweis?

Pflicht ist er unter anderem bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Wärmeschutz auf dem Niveau der WSchV 1977. Fehlen Verbrauchsdaten, ist er ebenfalls nötig. In allen anderen Fällen ist er freiwillig, aber aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.

Ist ein online erstellter Bedarfsausweis rechtlich gültig?

Ja. Der Ausweis wird von einem Ausstellungsberechtigten nach § 88 GEG berechnet, beim DIBt registriert und ist zehn Jahre gültig. Die Datenaufnahme durch den Eigentümer ist nach GEG zulässig und wird im Ausweis vermerkt. Damit erfüllen Sie die Pflichten bei Verkauf, Vermietung und in Immobilienanzeigen.

Ist der Bedarfsausweis steuerlich absetzbar oder förderfähig?

Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten in der Regel als Werbungskosten absetzbar, beim Verkauf gegebenenfalls als Veräußerungskosten. Eine eigene Förderung für den Energieausweis gibt es nicht. Wer umfassend sanieren will, kann nach aktuellem Stand einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung.

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Andreas Hoffmann, Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024Andreas HoffmannGeschäftsführerImmobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024
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