Kaufpreisaufteilung
Kaufpreisaufteilungs-Gutachten: Gebäudeanteil sichern, AfA-Basis schützen
349 €inkl. 19 % USt. · Festpreis, fertig in 7 Werktagen
Nur der Gebäudeanteil Ihres Kaufpreises wird abgeschrieben – nicht der Grund und Boden. Viele Finanzämter setzen diesen Anteil mit der pauschalen BMF-Arbeitshilfe zu niedrig an und kürzen damit still Ihre jährliche AfA. Unser Gutachten legt die Aufteilung sachverständig und finanzamtskonform fest.
Finanzamt kürzt still Ihre AfA
Die BMF-Arbeitshilfe rechnet mit pauschalen Bodenrichtwerten und setzt den Gebäudeanteil besonders in guten Lagen oft deutlich zu niedrig an. Jeder fehlende Prozentpunkt kostet Sie jedes Jahr Abschreibung.
Sachverständig statt pauschal
Der BFH hat entschieden: Die Arbeitshilfe ist nicht bindend. Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung nach ImmoWertV hat Vorrang und muss vom Finanzamt gewürdigt werden.
Einmal festlegen, dauerhaft profitieren
Der anerkannte Gebäudeanteil gilt für die gesamte Haltedauer. Die Mehr-AfA wirkt Jahr für Jahr – das Gutachten amortisiert sich meist im ersten Jahr.
Rechenbeispiel
Was ein höherer Gebäudeanteil pro Jahr bringt
Ohne Gutachten (BMF-Arbeitshilfe)
Kaufpreis 500.000 € · Gebäudeanteil 60 % = 300.000 € AfA-Basis
Jährliche AfA (2 %): 6.000 €
Mit Kaufpreisaufteilungs-Gutachten
Sachverständig belegter Gebäudeanteil 80 % = 400.000 € AfA-Basis
Jährliche AfA (2 %): 8.000 € · bei 42 % Steuersatz +840 € Ersparnis pro Jahr
Beispielrechnung. Das tatsächliche Ergebnis hängt von Lage, Bodenrichtwert und Objekt ab. Der BFH erkennt sachverständige Kaufpreisaufteilungen ausdrücklich an – die BMF-Arbeitshilfe ist nicht bindend (BFH, Urteil IX R 26/19).
Im Festpreis enthalten
Das leistet das Gutachten
- Kaufpreisaufteilung nach ImmoWertV (Grund und Boden / Gebäude)
- Erstellt von Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Bodenrichtwert-Recherche und Objektbewertung
- Begleitschreiben für die Einreichung beim Finanzamt
- Kostenlose Nachbesserung bei Rückfragen der Behörde
- Als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich absetzbar
Beauftragung
Kaufpreisaufteilung beauftragen · 349 €
Nach der Zahlung erhalten Sie Ihren persönlichen Auftrags-Link. Dort laden Sie Kaufvertrag und Unterlagen hoch – alles digital, ohne Termin.
Häufige Fragen
Kaufpreisaufteilung: Fragen und Antworten
Was kostet das Kaufpreisaufteilungs-Gutachten?
349 € Festpreis inkl. 19 % USt. Es fallen keine weiteren Kosten an. Die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar.
Wann lohnt sich eine Kaufpreisaufteilung?
Immer dann, wenn das Finanzamt den Gebäudeanteil pauschal (per BMF-Arbeitshilfe) ansetzt oder im Kaufvertrag keine oder eine ungünstige Aufteilung steht. Besonders in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten ist das Potenzial groß.
Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?
Ja. Der BFH (Urteil IX R 26/19) hat klargestellt, dass die BMF-Arbeitshilfe eine sachverständige Aufteilung nicht ersetzt. Unser Gutachten wird nach ImmoWertV erstellt; bei Rückfragen der Behörde bessern wir kostenlos nach.
Welche Unterlagen brauche ich?
Im Wesentlichen den Kaufvertrag mit Anlagen, Grundbuchauszug und Belege der Anschaffungsnebenkosten. Alles laden Sie nach der Bestellung bequem über Ihren Auftrags-Link hoch.
Brauche ich einen Termin vor Ort?
In der Regel nicht. Die Kaufpreisaufteilung wird anhand von Unterlagen, Fotos und Bodenrichtwerten erstellt. Falls doch etwas fehlt, melden wir uns.
Kann ich die Kaufpreisaufteilung mit dem Nutzungsdauer-Gutachten kombinieren?
Ja, und das ist der stärkste Hebel: Das Nutzungsdauer-Gutachten verkürzt die Abschreibungsdauer, die Kaufpreisaufteilung erhöht die AfA-Basis. Im Bestellformular des Nutzungsdauer-Gutachtens buchen Sie die Kaufpreisaufteilung einfach dazu.
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Andreas HoffmannGeschäftsführerImmobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024Google Bewertungen



