Kauf, Bau & Miete

Mietpreisgutachten: Ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ermitteln

Ist die geforderte Mieterhöhung berechtigt, oder liegt Ihre Miete noch unter dem Marktniveau? Gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel oder passt er schlecht zur Wohnung, hilft ein Sachverständigengutachten weiter. Ein unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete digital anhand Ihrer Angaben, Pläne und Fotos. Sie erhalten eine begründete Miethöhe für Verhandlung, Erhöhungsverlangen oder Prüfung.

  • 790 € Festpreis inkl. USt.
  • Komplett digital – ohne Ortstermin
  • Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
  • Gutachten als PDF in ca. 7 Werktagen

Ihre Vorteile

Miete mit Begründung

Lage, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Baujahr werden einzeln gewürdigt. So entsteht eine Miethöhe, die Mieter wie Vermieter nachvollziehen können, statt einer bloßen Behauptung.

Für Vermieter und Mieter

Vermieter legen eine Erhöhung auf sachlicher Grundlage fest. Mieter prüfen, ob ein Erhöhungsverlangen oder die Miete bei Vertragsbeginn über dem zulässigen Rahmen liegt.

Digital in 7 Werktagen

790 € inklusive 19 % USt., ohne Ortstermin anhand Ihrer Unterlagen und Fotos. Eine Besichtigung ist optional nach Absprache möglich, wenn die Ausstattung anders nicht zu klären ist.

Wann Sie es brauchen

Mietpreisgutachten: typische Anlässe

Mieterhöhung ohne passenden Mietspiegel

In Ihrer Gemeinde gibt es keinen Mietspiegel, oder Ihre Wohnung fällt aus dessen Raster. Das Gutachten liefert eine fundierte Vergleichsmiete.

Mieterhöhungsverlangen erhalten

Ihr Vermieter fordert mehr Miete. Sie möchten vor der Zustimmung wissen, ob der verlangte Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.

Verdacht auf überhöhte Miete

In einem Gebiet mit Mietpreisbremse wirkt Ihre Anfangsmiete zu hoch. Die Vergleichsmiete ist der Maßstab, um das zu prüfen.

Besondere Wohnung

Penthouse, Altbau mit hochwertiger Ausstattung oder Einfamilienhaus zur Miete: Für solche Objekte bildet ein Mietspiegel den Markt oft nur unzureichend ab.

Miete bei Neuvermietung festlegen

Sie vermieten neu und wollen eine marktgerechte, rechtlich vertretbare Miete ansetzen, bevor Sie die Wohnung inserieren.

Im Festpreis enthalten

Leistungsumfang

  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung
  • Digitale Auswertung Ihrer Angaben, Grundrisse und Fotos ohne Ortstermin
  • Würdigung der Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
  • Auswertung verfügbarer Mietspiegel- und Vergleichsmietdaten der Region
  • Miethöhe als Spanne und Einzelwert pro Quadratmeter Nettokaltmiete
  • Abgleich mit aktueller und geforderter Miete sowie Hinweis auf die Kappungsgrenze
  • Ortsbesichtigung optional nach Absprache
  • Nachbesserung bei Rückfragen zum Gutachten ohne Aufpreis

Das erhalten Sie

Sie erhalten ein Mietpreisgutachten als PDF mit begründeter ortsüblicher Vergleichsmiete pro Quadratmeter, Beschreibung der Wohnwertmerkmale, Herleitung aus Vergleichsdaten und einem Abgleich mit der aktuellen bzw. geforderten Miete.

So läuft es ab

  1. 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
  2. 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
  3. 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
  4. 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.

Mieterhöhung nach § 558 BGB: Wie wird sie begründet?

Nach § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen muss frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden und ist in Textform zu begründen.

§ 558a BGB nennt dafür mehrere Begründungsmittel: einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, mindestens drei Vergleichswohnungen oder ein mit Gründen versehenes Sachverständigengutachten. Für diese formelle Begründung verlangt das Gesetz einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Benötigen Sie das Gutachten genau dafür, geben Sie es bei der Bestellung an. Wir klären vorab, ob wir es in dieser Form erstellen können. Für Verhandlung, Prüfung oder Neuvermietung ist das Gutachten in jedem Fall geeignet.

Kappungsgrenze und Mietpreisbremse: Welche Grenzen gelten?

Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt, darf die Miete im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren nur begrenzt steigen. Diese Kappungsgrenze beträgt grundsätzlich 20 Prozent, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das Land festlegt, 15 Prozent.

Bei Neuvermietung gilt in ausgewiesenen Gebieten die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB. Die Miete zu Mietbeginn darf dann die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen bestehen etwa für Neubauten, nach umfassender Modernisierung oder wenn schon die Vormiete höher war.

In beiden Fällen ist die ortsübliche Vergleichsmiete der zentrale Bezugspunkt. Genau diese Zahl ermittelt das Mietpreisgutachten.

Wann lohnt sich ein Mietpreisgutachten?

Gibt es einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel, der Ihre Wohnung gut abbildet, ist ein Gutachten oft nicht nötig. Es lohnt sich vor allem dann, wenn kein Mietspiegel existiert, er veraltet ist oder Ihre Wohnung wegen Größe, Ausstattung oder Lage aus dem Raster fällt.

Für Vermieter geht es dabei häufig um mehrere Hundert Euro Jahresmiete, die bei einer zu vorsichtigen Erhöhung dauerhaft verloren gehen. Für Mieter kann ein Gutachten zeigen, dass ein Erhöhungsverlangen überzogen ist.

Typische Fehler sind veraltete oder ungenaue Flächenangaben, nicht berücksichtigte Modernisierungen und Vergleiche mit Angebotsmieten aus Onlineportalen. Diese sagen über die ortsübliche Vergleichsmiete wenig aus, weil diese auch Bestandsmieten der letzten Jahre einbezieht.

Preisvergleich

Mietgutachten von Sachverständigen kosten am Markt häufig zwischen 500 und 1.500 €, abhängig von Objekt, Region und davon, ob eine Ortsbesichtigung stattfindet.

Bei Kallang: 790 € Festpreis inkl. USt..

Rechtsgrundlage

Die ortsübliche Vergleichsmiete und die Mieterhöhung sind in § 558 BGB geregelt, die Begründungsmittel in § 558a BGB, die Mietpreisbremse in §§ 556d ff. BGB. Das Gutachten ist eine sachverständige Mietwertermittlung und ersetzt keine Rechtsberatung zur Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen

Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.

  • MietvertragMit Anlagen und Angaben zu Fläche, Miete und mitvermieteten Flächen wie Keller oder Stellplatz.
  • MieterhöhungsverlangenFalls bereits gestellt oder erhalten, inklusive der Begründung.
  • Grundriss mit WohnflächeAus Exposé, Bauakte oder Wohnflächenberechnung.
  • Ausstattung und ModernisierungenListe oder Nachweise, z. B. neues Bad, Fenster, Bodenbeläge, Einbauküche.
  • Mietspiegel-AuszugFalls vorhanden, der für die Wohnung verwendete Mietspiegel oder die Berechnung daraus.

Mietpreisgutachten beauftragen

790 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.

Mietpreisgutachten sichern und Miete begründen

Häufige Fragen

Mietpreisgutachten: Fragen und Antworten

Was kostet das Mietpreisgutachten?

Das Mietpreisgutachten kostet 790 € zum Festpreis inklusive 19 % USt. Es wird digital anhand Ihrer Angaben, Grundrisse und Fotos erstellt, deshalb fallen keine Anfahrtskosten an. Eine Ortsbesichtigung ist optional nach Absprache möglich. Vermieter mit vielen Einheiten erhalten ab 10 Aufträgen 10 bis 25 % Mengenrabatt.

Wie lange dauert das Mietpreisgutachten?

Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb von 7 Werktagen, nachdem alle Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Läuft bereits eine Zustimmungsfrist zu einem Mieterhöhungsverlangen, geben Sie das Datum bei der Bestellung an, damit wir es berücksichtigen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Mietvertrag, ein eventuelles Mieterhöhungsverlangen, Grundriss mit Wohnfläche, eine Liste der Ausstattung und Modernisierungen sowie aktuelle Fotos aller Räume. Sie bestellen online und laden die Unterlagen danach in Ihrem persönlichen Onlinebereich hoch.

Kann ich das Gutachten zur Begründung einer Mieterhöhung nutzen?

Für die formelle Begründung nach § 558a BGB per Sachverständigengutachten verlangt das Gesetz einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Geben Sie bei der Bestellung an, wenn Sie das Gutachten dafür brauchen; wir klären vorab, ob das möglich ist. Unabhängig davon eignet es sich zur Festlegung der Miethöhe und als sachliche Grundlage gegenüber Mieter oder Vermieter.

Hilft mir das Gutachten als Mieter?

Ja. Als Mieter können Sie prüfen lassen, ob eine verlangte Mieterhöhung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder ob Ihre Anfangsmiete in einem Gebiet mit Mietpreisbremse zu hoch ist. Wie Sie das Ergebnis rechtlich nutzen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Mieterverein oder einer Rechtsberatung.

Wer zahlt das Gutachten und ist es absetzbar?

Die Kosten trägt, wer das Gutachten beauftragt. Vermieter können sie bei vermieteten Wohnungen in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Ob Mieter die Kosten im Streitfall erstattet bekommen, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.

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