Kauf, Bau & Miete
Nutzfläche berechnen lassen: Grundflächen nach DIN 277 und Mietfläche nach MF/G
Bei Büro, Praxis, Laden oder Lager entscheidet die Fläche über Miete, Kaufpreis und Nebenkostenanteil. Unser Sachverständiger berechnet Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche und auf Wunsch die Mietfläche nach gif-Richtlinie MF/G digital anhand Ihrer Pläne. Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine raumweise, prüffähige Aufstellung, die Vermieter, Mieter, Käufer und Bank nachvollziehen können.
- 399 € Festpreis inkl. USt.
- Komplett digital – ohne Ortstermin
- Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
- Gutachten als PDF in ca. 5 Werktagen
Ihre Vorteile
Richtige Fläche, richtige Miete
Schon wenige Quadratmeter Abweichung summieren sich bei Gewerbemieten über die Vertragslaufzeit zu erheblichen Beträgen. Eine normgerechte Berechnung schafft eine verlässliche Basis für Miete und Umlagen.
Norm klar benannt
Die Aufstellung weist aus, nach welchem Regelwerk gerechnet wurde: DIN 277 oder gif MF/G. So lassen sich Flächenangaben aus Exposé, Mietvertrag und Bewertung sauber vergleichen.
Digital und ohne Ortstermin
399 € inklusive 19 % USt. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Grundrisse und Angaben. Sie müssen keinen Termin abstimmen und erhalten das Ergebnis in 5 Werktagen.
Wann Sie es brauchen
Nutzflächenberechnung: typische Anlässe
Neuer Gewerbemietvertrag
Vor der Unterschrift möchten Sie wissen, ob die angegebene Mietfläche stimmt und nach welcher Methode sie ermittelt wurde.
Zweifel an der Mietfläche
Die Büromiete erscheint hoch und Ihre eigene Messung ergibt weniger Fläche. Eine prüffähige Berechnung zeigt, ob und wie stark die Angabe abweicht.
Verkauf oder Kauf einer Gewerbeeinheit
Für Exposé, Kaufpreisverhandlung und Bankfinanzierung brauchen Sie belastbare Flächenangaben, die einer Prüfung durch Käufer oder Gutachter standhalten.
Nebenkosten nach Flächenschlüssel
Betriebskosten werden nach Nutzfläche verteilt. Mit korrekten Flächen je Einheit lässt sich der Umlageschlüssel im Gebäude fair und nachvollziehbar festlegen.
Umbau oder Nutzungsänderung
Nach Umbau, Teilung oder neuer Nutzung stimmen alte Flächenangaben nicht mehr. Die Neuberechnung bringt Pläne, Verträge und Bewertung auf einen aktuellen Stand.
Im Festpreis enthalten
Leistungsumfang
- Digitale Berechnung anhand Ihrer Grundrisse, Schnitte und Angaben – ohne Ortstermin
- Ermittlung von Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche nach DIN 277
- Auf Wunsch Mietfläche nach gif-Richtlinie MF/G mit Ausweis der Flächenarten
- Raumweise Flächenaufstellung mit Zuordnung zu den Nutzungsarten
- Gesonderter Ausweis von Technik-, Verkehrs- und Nebenflächen
- Kennzeichnung von Annahmen bei unvollständigen oder unklaren Plänen
- Schriftliche Berechnung als PDF innerhalb von 5 Werktagen
- Kostenlose Nachbesserung bei Rückfragen zur Berechnung
Das erhalten Sie
Sie erhalten eine prüffähige Nutzflächenberechnung als PDF mit raumweiser Aufstellung, Angabe des angewandten Regelwerks und Summen je Flächenart. Annahmen zu unklaren Planstellen sind transparent gekennzeichnet.
So läuft es ab
- 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
- 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
- 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
- 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.
Nutzfläche, Mietfläche, Wohnfläche: Was ist der Unterschied?
Für Wohnraum gilt meist die Wohnflächenverordnung, für gewerbliche Flächen gibt es keine gesetzliche Pflichtmethode. In der Praxis haben sich zwei Regelwerke durchgesetzt.
Die DIN 277 regelt Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen. Sie unterscheidet unter anderem Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche. Sie wird häufig für Planung, Kostenermittlung und Bewertung verwendet.
Die gif-Richtlinie MF/G definiert die Mietfläche für gewerblichen Raum. Sie legt fest, welche Flächen dem Mieter zugerechnet werden und wie gemeinschaftlich genutzte Flächen zu behandeln sind. Viele Gewerbemietverträge beziehen sich darauf.
Welche Methode gilt, sollte im Mietvertrag stehen. Fehlt die Angabe, sind Flächenwerte kaum vergleichbar.
Ablauf und Unterlagen für die Nutzflächenberechnung
Sie bestellen online und laden im persönlichen Onlinebereich Ihre Pläne hoch. Am besten eignen sich bemaßte Grundrisse aller Geschosse, ergänzt um Schnitte bei Dachschrägen oder Galerien. Ein Mietvertrag oder Exposé mit bisheriger Flächenangabe hilft beim Abgleich.
Geben Sie an, für welchen Zweck die Fläche benötigt wird und ob nach DIN 277, nach gif MF/G oder nach beiden Regelwerken gerechnet werden soll. Wenn Sie unsicher sind, empfiehlt der Sachverständige die passende Methode.
Die Berechnung erfolgt digital. Unklare Maße oder Planstellen werden als Annahme gekennzeichnet. Liegen keine bemaßten Pläne vor, ist zusätzlich ein Aufmaß vor Ort nötig; das stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Typische Fehler bei Flächenangaben im Gewerbe
Häufig werden Flächen aus alten Bauantragsplänen übernommen, obwohl seither umgebaut wurde. Ebenso verbreitet ist, dass Brutto-Grundfläche und Mietfläche verwechselt werden, wodurch Wandquerschnitte oder Treppenhäuser plötzlich mitbezahlt werden.
Ein weiterer Klassiker sind Mietverträge mit einer Flächenangabe ohne Hinweis auf die Berechnungsmethode. Kommt es später zum Streit, lässt sich kaum klären, welche Fläche gemeint war.
Bei Mehrmieterobjekten fehlt oft ein einheitlicher Maßstab für Gemeinschaftsflächen wie Flure, Sanitärräume oder Empfang. Das verzerrt die Umlage der Nebenkosten. Eine einheitliche Berechnung für alle Einheiten nach demselben Regelwerk vermeidet diese Fehler und schafft eine faire Grundlage für Mieter und Vermieter.
Preisvergleich
Für eine Nutzflächenberechnung nach Plänen verlangen Architekten und Sachverständige je nach Größe häufig 300–1.000 €, mit Aufmaß vor Ort deutlich mehr.
Bei Kallang: 399 € Festpreis inkl. USt..
Rechtsgrundlage
Für Gewerbeflächen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode. Maßgeblich ist, was im Vertrag vereinbart ist; üblich sind DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte) und die gif-Richtlinie MF/G (Mietfläche für gewerblichen Raum).
Vorbereitung
Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen
Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.
- Bemaßte GrundrisseAlle relevanten Geschosse, möglichst als PDF oder CAD-Export im Maßstab.
- SchnitteWichtig bei Dachschrägen, Galerien oder unterschiedlichen Raumhöhen.
- Mietvertrag oder ExposéMit der bisherigen Flächenangabe für den Abgleich.
- Frühere FlächenberechnungFalls vorhanden, z. B. aus Bauantrag oder Bewertung.
Nutzflächenberechnung beauftragen
399 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.
Nutzflächenberechnung sichern und fair abrechnenHäufige Fragen
Nutzflächenberechnung: Fragen und Antworten
Was kostet eine Nutzflächenberechnung bei Kallang?
Die Nutzflächenberechnung kostet 399 € zum Festpreis inklusive 19 % USt. Sie wird digital anhand Ihrer Pläne und Angaben erstellt, ein Ortstermin ist nicht enthalten und in der Regel nicht nötig. Fehlen bemaßte Pläne, besprechen wir vorab, ob ein Aufmaß vor Ort sinnvoll ist.
Wie lange dauert die Berechnung?
Sie erhalten die fertige Nutzflächenberechnung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang vollständiger Pläne und Angaben als PDF in Ihrem persönlichen Onlinebereich. Rückfragen zur Berechnung beantworten wir danach kostenlos und passen sie bei Bedarf an.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ideal sind bemaßte Grundrisse aller relevanten Geschosse, möglichst als PDF oder CAD-Export. Bei Dachschrägen oder Galerien helfen Schnitte. Legen Sie außerdem Mietvertrag oder Exposé mit der bisherigen Flächenangabe bei, damit der Sachverständige Abweichungen gezielt erläutern kann.
DIN 277 oder gif MF/G – was brauche ich?
Für Gewerbemietverträge ist häufig die Mietfläche nach gif MF/G gefragt. Für Planung, Baukosten und Bewertung wird oft DIN 277 verwendet. Maßgeblich ist, was Ihr Vertrag nennt. Ist nichts vereinbart, können Sie beide Werte berechnen lassen, um Angebote vergleichbar zu machen.
Wird die Berechnung von Vermieter, Käufer oder Bank anerkannt?
Die Berechnung stammt von einem unabhängigen Sachverständigen, nennt das angewandte Regelwerk und weist jeden Raum einzeln aus. Dadurch ist sie für Vermieter, Mieter, Käufer und Bank nachvollziehbar. Ob eine Partei die Fläche vertraglich übernimmt, ist Verhandlungssache.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Bei gewerblich genutzten oder vermieteten Flächen sind die Kosten in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Im Zusammenhang mit einem Kauf können sie zu den Anschaffungskosten zählen. Klären Sie die Zuordnung mit Ihrer Steuerberatung.
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