Bewertung, Steuern & AfA

Mietwertgutachten: Ortsübliche Marktmiete Ihrer Wohnung sachverständig nachweisen

Wenn Sie an Angehörige vermieten, eine Nutzungsentschädigung verlangen oder Unterhalt berechnen, kommt es auf eine Zahl an: die ortsübliche Miete. Wo der Mietspiegel fehlt oder nicht passt, ermittelt ein zertifizierter Sachverständiger den Mietwert anhand von Vergleichsmieten, Lage und Ausstattung. Das Gutachten entsteht digital aus Ihren Unterlagen und Fotos und liegt nach 7 Werktagen vor.

  • 790 € Festpreis inkl. USt.
  • Komplett digital – ohne Ortstermin
  • Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
  • Gutachten als PDF in ca. 7 Werktagen

Ihre Vorteile

Werbungskosten absichern

Bei verbilligter Vermietung entscheidet die Quote zur ortsüblichen Miete, ob Sie Ihre Kosten voll abziehen dürfen. Ein belegter Mietwert verhindert Kürzungen durch das Finanzamt.

Auch ohne Mietspiegel

Viele Gemeinden haben keinen qualifizierten Mietspiegel, und Sonderobjekte passen in keine Tabelle. Der Sachverständige leitet den Mietwert dann aus vergleichbaren Objekten nachvollziehbar her.

Digital und in 7 Werktagen

Kein Ortstermin nötig: Sie laden Grundriss, Mietvertrag und Fotos hoch. Der Gutachter meldet sich nur, wenn eine Angabe fehlt oder unklar ist.

Wann Sie es brauchen

Mietwertgutachten: typische Anlässe

Vermietung an Kinder oder Eltern

Sie vermieten günstiger an Angehörige und müssen belegen, dass die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete erreicht, um Werbungskosten vollständig abzuziehen.

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt zweifelt Ihre Vergleichsmiete an oder setzt einen höheren Mietspiegelwert an. Ein Gutachten liefert eine objektbezogene Gegenrechnung.

Nutzungsentschädigung nach Trennung

Ein Ehepartner bleibt in der gemeinsamen Immobilie wohnen. Für die Entschädigung des ausgezogenen Partners braucht es einen belastbaren Mietwert.

Wohnvorteil im Unterhalt

Mietfreies Wohnen im Eigentum wird beim Unterhalt als Einkommen angerechnet. Maßgeblich ist der objektive Mietwert der Immobilie, den das Gutachten beziffert.

Miterbe nutzt Nachlassimmobilie

Ein Erbe bewohnt das Haus allein. Die übrigen Miterben verlangen ein angemessenes Nutzungsentgelt und benötigen dafür eine neutrale Grundlage.

Im Festpreis enthalten

Leistungsumfang

  • Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
  • Auswertung von Mietspiegel, Vergleichsmieten und regionalen Marktdaten
  • Berücksichtigung von Lage, Größe, Ausstattung, Zustand und Baujahr
  • Ausweis von Nettokaltmiete und ortsüblicher Miete inklusive umlagefähiger Nebenkosten
  • Berechnung der Mietquote bei verbilligter Vermietung nach § 21 Abs. 2 EStG
  • Digitale Bearbeitung anhand Ihrer Unterlagen und Fotos, Besichtigung nur falls nötig
  • Kostenlose Nachbesserung bei Rückfragen
  • Festpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer

Das erhalten Sie

Sie erhalten ein PDF-Mietwertgutachten mit der ortsüblichen Miete pro Quadratmeter und Monat, der Herleitung aus Vergleichsdaten und bei Angehörigenvermietung der Mietquote. Das Gutachten können Sie dem Finanzamt, dem Gegenanwalt oder Miterben vorlegen.

So läuft es ab

  1. 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
  2. 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
  3. 3Der Sachverständige prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
  4. 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.

Verbilligte Vermietung: Was gilt nach § 21 Abs. 2 EStG?

Vermieten Sie eine Wohnung zu Wohnzwecken günstiger als ortsüblich, regelt § 21 Abs. 2 EStG, wie viel Sie steuerlich geltend machen dürfen. Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüblichen Miete, wird die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt; Werbungskosten sind nur anteilig abziehbar.

Liegt die Miete bei mindestens 66 %, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und Sie ziehen die Kosten vollständig ab. Zwischen 50 % und 66 % hängt der volle Abzug von einer positiven Totalüberschussprognose ab.

Vergleichsmaßstab ist die ortsübliche Miete inklusive der umlagefähigen Nebenkosten. Wer hier mit der Kaltmiete rechnet oder einen unpassenden Mietspiegelwert nimmt, landet schnell auf der falschen Seite der Grenze.

Mietspiegel oder Gutachten: Was überzeugt?

Gibt es in Ihrer Gemeinde einen Mietspiegel, ziehen Finanzamt und Gerichte ihn meist als ersten Anhaltspunkt heran. Problematisch wird es, wenn die Wohnung in kein Mietspiegelfeld passt, etwa ein Einfamilienhaus, eine Maisonette, ein Loft oder ein Objekt mit Sonderausstattung. Auch die Spanne innerhalb eines Feldes lässt Spielraum, der sich mit Ausstattungsmerkmalen begründen lässt.

In kleineren Gemeinden fehlt ein Mietspiegel oft ganz. Dann bleibt der Vergleich mit einzelnen Wohnungen, der leicht angreifbar ist, oder ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten verknüpft Marktdaten, Lage und Objektmerkmale zu einer begründeten Miete und benennt die Faktoren, die nach oben oder unten wirken. Damit lässt sich ein Streit über die richtige Vergleichsmiete deutlich besser führen.

Kosten und Ablauf des Mietwertgutachtens

Das Mietwertgutachten kostet 790 € inklusive Umsatzsteuer, unabhängig von Wohnfläche oder Miethöhe. Weil der Sachverständige digital arbeitet, entfallen Anfahrt und Terminabstimmung.

Nach der Online-Bestellung laden Sie Grundriss, Wohnflächenangaben, den bestehenden Mietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung und Fotos der Räume hoch. Beschreiben Sie Ausstattungsmerkmale wie Einbauküche, Balkon, Aufzug oder Fußbodenheizung, denn sie beeinflussen die Vergleichsmiete. Der Gutachter wertet alles aus und liefert innerhalb von 7 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.

Bei vermieteten Objekten lohnt sich der Blick auf die Gesamtrechnung: Sichert das Gutachten den vollen Werbungskostenabzug über mehrere Jahre, übersteigt der steuerliche Effekt die Kosten meist deutlich.

Preisvergleich

Freie Sachverständige berechnen für Mietwertgutachten häufig 900–1.800 €, bei Ortsbesichtigung zuzüglich Fahrtkosten.

Bei Kallang: 790 € Festpreis inkl. USt..

Rechtsgrundlage

Für die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken gilt § 21 Abs. 2 EStG mit den Grenzen von 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete. Die Ermittlung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Kriterien des § 558 Abs. 2 BGB: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen

Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.

  • MietvertragAktueller Vertrag mit allen Nachträgen, falls vermietet.
  • Letzte NebenkostenabrechnungZeigt die umlagefähigen Kosten für den Vergleich mit der Warmmiete.
  • Grundriss und WohnflächenberechnungMöglichst nach Wohnflächenverordnung.
  • Schreiben des FinanzamtsFalls das Finanzamt die Miethöhe bereits beanstandet hat.

Mietwertgutachten beauftragen

790 € Festpreis inkl. USt.. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.

Mietwertgutachten sichern und Abzug absichern

Häufige Fragen

Mietwertgutachten: Fragen und Antworten

Was kostet ein Mietwertgutachten?

Das Mietwertgutachten kostet 790 € Festpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der Preis gilt unabhängig von Wohnungsgröße und Miethöhe. Da die Bewertung digital erfolgt, fallen keine Fahrtkosten an, und Rückfragen zum Ergebnis beantworten wir ohne Aufpreis.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das Gutachten liegt innerhalb von 7 Werktagen vor, gerechnet ab dem Eingang vollständiger Unterlagen und Fotos. Eilt es wegen einer Frist des Finanzamts, nennen Sie die Frist bei der Bestellung, damit wir sie berücksichtigen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Grundriss, Wohnflächenberechnung, der aktuelle Mietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung und Fotos aller Räume. Falls das Finanzamt bereits geschrieben hat, laden Sie das Schreiben ebenfalls hoch. Ohne Mietvertrag, etwa bei Eigennutzung, genügen Grundriss, Flächenangaben und Fotos.

Erkennt das Finanzamt ein Mietwertgutachten an?

Das Finanzamt muss ein schlüssiges Sachverständigengutachten in seine Würdigung einbeziehen, besonders wenn kein passender Mietspiegel existiert. Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und begründen den Wert nachvollziehbar. Die abschließende Entscheidung trifft das Finanzamt beziehungsweise im Streitfall das Gericht.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Dient das Gutachten der Vermietung, etwa um den Werbungskostenabzug bei einer Angehörigenvermietung zu sichern, können die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden. Im Unterhalts- oder Trennungsverfahren gilt das in der Regel nicht.

Ist das Mietwertgutachten dasselbe wie ein Mietpreisgutachten für eine Mieterhöhung?

Nein. Das Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Miete für steuerliche und familienrechtliche Zwecke. Wollen Sie eine Mieterhöhung nach § 558 BGB begründen oder prüfen, ist unser Mietpreisgutachten die passende Wahl, weil es auf die formalen Anforderungen des Mieterhöhungsverlangens ausgerichtet ist.

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