Spezialgutachten
Instandhaltungsplan für Eigentümergemeinschaften: Erhaltungsbedarf und Rücklage sicher planen
Wann ist das Dach fällig, was kostet die Heizung, reicht die Erhaltungsrücklage? Unsere unabhängigen Sachverständigen begehen Ihre Wohnanlage, bewerten das Gemeinschaftseigentum und erstellen einen mehrjährigen Instandhaltungsplan mit Kostenrahmen. So treffen Verwaltung, Beirat und Eigentümerversammlung Beschlüsse auf einer sachlichen Grundlage statt nach Bauchgefühl, und Sonderumlagen werden frühzeitig planbar.
- ab 1.990 € Festpreis inkl. USt.
- Ortstermin deutschlandweit inklusive
- Unabhängige, qualifizierte Sachverständige
- Gutachten als PDF in ca. 15 Werktagen
Ihre Vorteile
Sachliche Basis für Beschlüsse
Ein unabhängiger Zustandsbericht versachlicht Diskussionen in der Eigentümerversammlung. Maßnahmen werden nach Dringlichkeit begründet und lassen sich nachvollziehbar zur Abstimmung stellen.
Rücklage realistisch bemessen
Aus dem Maßnahmenplan ergibt sich, welche Beträge wann benötigt werden. Daraus lässt sich eine angemessene Zuführung zur Erhaltungsrücklage ableiten und Sonderumlagen werden planbar.
Ab-Preis bis 20 Einheiten
1.990 € inkl. 19 % USt. für eine Wohnanlage mit bis zu 20 Einheiten inklusive Ortstermin. Größere Anlagen erhalten vorab einen verbindlichen Festpreis, berechnet nur nach Zustimmung.
Wann Sie es brauchen
Instandhaltungsplanung für WEG: typische Anlässe
Neue Verwaltung übernimmt
Nach einem Verwalterwechsel fehlt oft der Überblick über den baulichen Zustand. Der Plan schafft eine dokumentierte Ausgangslage für die kommenden Jahre.
Streit über Sanierungen
Einige Eigentümer wollen sanieren, andere sparen. Eine neutrale Bewertung zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind und welche zurückgestellt werden können.
Rücklage zu niedrig
Die Erhaltungsrücklage wurde lange nicht angepasst. Der Instandhaltungsplan liefert die Zahlen, um eine angemessene Erhöhung zu begründen und Sonderumlagen zu vermeiden.
Energetische Sanierung geplant
Heizungstausch, Dämmung oder Fenster stehen an. Der Plan ordnet die Maßnahmen zeitlich sinnvoll und verhindert, dass Gewerke doppelt geöffnet werden.
Kauf einer Eigentumswohnung
Käufer und Banken wollen wissen, welche Kosten auf die Gemeinschaft zukommen. Ein aktueller Instandhaltungsplan macht künftige Belastungen transparent.
Im Festpreis enthalten
Leistungsumfang
- Standardumfang: 1 Wohnanlage mit bis zu 20 Einheiten, 1 Ortstermin inkl. Anfahrt deutschlandweit
- Begehung des Gemeinschaftseigentums durch unabhängigen Bausachverständigen
- Zustandsbewertung von Dach, Fassade, Fenstern, Treppenhaus, Keller, Leitungen und Heizung
- Sichtung von Teilungserklärung, Beschlusssammlung und bisherigen Instandhaltungsunterlagen
- Maßnahmenplan über 10 Jahre mit Priorisierung nach Dringlichkeit
- Kostenschätzung je Maßnahme und Jahr
- Empfehlung zur Höhe der jährlichen Zuführung zur Erhaltungsrücklage
- Bericht als PDF für die Eigentümerversammlung, kostenlose Nachbesserung bei Rückfragen
Das erhalten Sie
Sie erhalten einen Instandhaltungsplan als PDF mit Zustandsbericht, priorisiertem Maßnahmenplan über zehn Jahre, Kostenschätzung je Jahr und einer Empfehlung zur Erhaltungsrücklage, geeignet zur Vorlage in der Eigentümerversammlung.
So läuft es ab
- 1Online beauftragen und sicher über Stripe bezahlen.
- 2Im Onlinebereich Situation, gewünschtes Ergebnis und Unterlagen erfassen.
- 3Ortstermin mit dem Sachverständigen zu Ihrem Wunschtermin.
- 4Gutachten als PDF erhalten – Rückfragen kostenlos.
Erhaltungsrücklage: Wie hoch sollte sie sein?
Seit der WEG-Reform 2020 heißt die frühere Instandhaltungsrücklage Erhaltungsrücklage. Nach § 19 WEG gehört die Ansammlung einer angemessenen Rücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Was angemessen ist, regelt das Gesetz nicht in Euro, sondern hängt von Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes ab.
Pauschale Faustformeln pro Quadratmeter helfen nur begrenzt. Eine Anlage mit neuem Dach und alter Heizung braucht eine ganz andere Rücklage als ein frisch saniertes Haus mit Flachdach aus den Siebzigern.
Belastbar wird die Höhe erst, wenn die anstehenden Maßnahmen bekannt und bepreist sind. Genau das leistet der Instandhaltungsplan: Er zeigt, welche Beträge in welchem Jahr benötigt werden, und leitet daraus eine sinnvolle jährliche Zuführung ab.
Was kostet eine Instandhaltungsplanung für die WEG?
Die Kosten richten sich nach Größe der Anlage, Anzahl der Gebäude und Umfang der Haustechnik. Viele Planungsbüros berechnen solche Aufträge nach Stunden, was die Abstimmung in der Gemeinschaft erschwert, weil der Endbetrag offen bleibt.
Bei Kallang beginnt die Instandhaltungsplanung bei 1.990 € inklusive 19 % USt. Enthalten sind eine Wohnanlage mit bis zu 20 Einheiten, ein Ortstermin, Zustandsbewertung, Maßnahmenplan über zehn Jahre und Rücklagenempfehlung. Für größere Anlagen, mehrere Häuser oder Tiefgaragen erhalten Sie vorab ein verbindliches Festpreisangebot.
Umgelegt auf die Einheiten sind die Kosten meist gering im Vergleich zu einer einzigen Fehlentscheidung bei Dach, Fassade oder Heizung.
Ablauf: Vom Beschluss bis zur Vorlage in der Versammlung
Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch die Verwaltung auf Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Nach der Online-Bestellung laden Sie Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Wirtschaftspläne und vorhandene Wartungsunterlagen im persönlichen Onlinebereich hoch.
Beim Ortstermin begeht der Sachverständige Dach, soweit zugänglich, Fassade, Treppenhäuser, Keller, Technikräume und Außenanlagen. Einzelne Wohnungen werden nur betreten, wenn es für Bauteile des Gemeinschaftseigentums wie Fenster oder Strangleitungen nötig ist.
Innerhalb von 15 Werktagen nach dem Ortstermin erhalten Sie den Bericht. Er ist so aufgebaut, dass die Verwaltung ihn direkt der Einladung zur Eigentümerversammlung beilegen kann. Rückfragen der Eigentümer beantworten wir kostenlos.
Preisvergleich
Für Instandhaltungsplanungen von Wohnanlagen berechnen Architekten und Ingenieurbüros häufig zwischen etwa 1.500 € und mehreren tausend Euro, oft nach Stundenaufwand.
Bei Kallang: ab 1.990 € Festpreis inkl. USt. und Anfahrt.
Rechtsgrundlage
Nach § 19 Abs. 2 WEG gehören die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Über Maßnahmen beschließt die Eigentümerversammlung; der Plan ersetzt keine Rechtsberatung.
Vorbereitung
Diese Unterlagen helfen dem Sachverständigen
Nach der Bestellung erfassen Sie im Onlinebereich Ihre Situation, das gewünschte Ergebnis und alle Angaben zum Objekt. Unterlagen laden Sie dort hoch – was fehlt, kann nachgereicht werden.
- Teilungserklärung mit AufteilungsplänenRegelt Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
- Beschlusssammlung und letzte ProtokolleInsbesondere Beschlüsse zu Sanierungen und Rücklage.
- Wirtschaftsplan und Stand der RücklageAktueller Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung.
- Wartungs- und PrüfprotokolleHeizung, Aufzug, Dachwartung, Schornsteinfeger.
- Bisherige SanierungenRechnungen oder Aufstellung der Maßnahmen der letzten 10–20 Jahre.
Instandhaltungsplanung für WEG beauftragen
ab 1.990 € Festpreis inkl. USt., Ortstermin und Anfahrt. Bestellen, Situation schildern, Gutachten erhalten.
Instandhaltungsplan sichern und Rücklage planenHäufige Fragen
Instandhaltungsplanung für WEG: Fragen und Antworten
Was kostet die Instandhaltungsplanung bei Kallang?
Die Instandhaltungsplanung kostet ab 1.990 € inklusive 19 % USt. Im Standardumfang enthalten sind eine Wohnanlage mit bis zu 20 Einheiten, ein Ortstermin mit Anfahrt, Zustandsbewertung, Maßnahmenplan über zehn Jahre und Rücklagenempfehlung. Größere Anlagen erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot; Mehraufwand wird nur nach Zustimmung berechnet.
Wie lange dauert die Erstellung des Plans?
Den fertigen Instandhaltungsplan erhalten Sie in der Regel innerhalb von 15 Werktagen nach dem Ortstermin. Steht die Eigentümerversammlung bereits fest, geben Sie den Termin bei der Bestellung an, damit der Bericht rechtzeitig für die Einladung vorliegt.
Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige?
Hilfreich sind Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, Beschlusssammlung, aktueller Wirtschaftsplan mit Stand der Erhaltungsrücklage, Wartungsverträge und Protokolle sowie Angaben zu Sanierungen der letzten Jahre. Sie laden alles nach der Bestellung im persönlichen Onlinebereich hoch.
Braucht die Verwaltung einen Beschluss für den Auftrag?
In vielen Gemeinschaften wird die Beauftragung eines Sachverständigen per Beschluss der Eigentümerversammlung legitimiert, teils kann die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse selbst handeln. Was in Ihrer Gemeinschaft gilt, hängt von Beschlusslage und Verwaltervertrag ab. Eine rechtliche Beratung leisten wir nicht.
Wird der Plan von Eigentümern und Banken akzeptiert?
Der Plan wird von einem unabhängigen, qualifizierten Bausachverständigen erstellt und begründet jede Maßnahme mit Befund und Kostenschätzung. Er eignet sich als Grundlage für Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Gespräche mit Banken über Sanierungsdarlehen. Die Entscheidung über Maßnahmen bleibt bei der Eigentümerversammlung.
Sind die Kosten für Eigentümer steuerlich absetzbar?
Vermietende Eigentümer können ihren Anteil an den Kosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Für Selbstnutzer ist ein Abzug meist nicht möglich. Die genaue Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
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