Der Bundesfinanzhof hat mehrfach bestätigt, dass Eigentümer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer mit jeder geeigneten Methode nachweisen dürfen, zuletzt mit Urteil vom 23.01.2024 (Az. IX R 14/23). Die Finanzgerichte folgen dieser Linie durchgängig.
Unsere Gutachten werden von Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt, stützen sich auf die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und enthalten immer eine Ortsbesichtigung. Damit erfüllen sie genau die Anforderungen, an denen günstige Schreibtisch-Gutachten regelmäßig scheitern.
Eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen finden Sie in unserer Urteilssammlung zur Restnutzungsdauer.